Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite finden Sie eine alphabetisch geordnete Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen und weiterführende Informationen, die viele unserer Patienten interessieren.

Wissenwertes (FAQ) - Arztpraxis Marktleuthen

Antibiotika sind lebenswichtige, hochwirksame Medikamente. Ihr Einsatz sollte nur erfolgen, wenn es aufgrund des Krankheitsgeschehens unbedingt erforderlich ist. Gründe dafür sind die Vorbeugung gegen Antibiotika-Resistenzen, aber auch schwerwiegende Nebenwirkungen, die mit der Verwendung dieser Medikamente zum Teil verbunden sind.

Vor der Verordnung von Antibiotika schätzen wir ein, ob eine solche Therapie tatsächlich nötig ist. Diese Einschätzung kann sich anhand des Krankheitsverlaufs zu einem späteren Zeitpunkt auch verändern.

Bei Erkältungen, Husten, Halsschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündungen oder Ohrenschmerzen ist die Einnahme von Antibiotika oft nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/antibiotikabehandlung

Zu diesem Kreuzchen kommen von unseren Patienten immer wieder Fragen, da wir es auf unseren Rezepten im Normalfall nicht setzen.

Die Aut-idem-Regelung dient der Verordnungssteuerung nach dem Arzneimittelgesetz. Die lateinische Formulierung Aut-idem bedeutet „oder das Gleiche“. Der Apotheker ist verpflichtet, anstelle des ärztlich verordneten Medikaments ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben, sofern dieses preisgünstiger ist als das verschriebene Produkt. In speziell zu begründenden Fällen kann diese Praxis durch das Setzen des Kreuzes unterbunden werden. Bei dem Austausch-Medikament handelt es sich immer um ein Präparat mit einem identischen Wirkstoff. Es muss gleiche Wirkstärken, Anwendungsbereiche, Darreichungsformen und Packungsgrößen aufweisen wie die ursprüngliche Verordnung.

Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz aus dem Jahr 2011 wurde mit der sogenannten Mehrkostenregelung für Versicherte jedoch eine Wahlmöglichkeit geschaffen. Statt des rabattierten Arzneimittels bzw. einem der drei preisgünstigsten Produkte auf dem Markt können gesetzlich versicherte Patienten auf Wunsch ein anderes/das bisher verordnete Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff erhalten. Allerdings müssen sie dieses Medikament zunächst selbst bezahlen. Einen Teil der Kosten können sie sich später von ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Die gesetzliche Regelung hierzu gibt § 13, Abs. 2 des V. Sozialgesetzbuches vor. Informationen zur Arzneimittelsteuerung publiziert die KVB unter dem folgenden Link: https://www.kbv.de/html/2945.php

Aktuell bieten wir keine Hausarztverträge an. Verträge, die mit unserem Vorgänger, Herrn Fleißner, geschlossen wurden, sind durch die Praxisübernahme automatisch erloschen – Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern. Für eine Weiterbehandlung durch uns ist jedoch kein Vertrag erforderlich, so dass Ihnen durch das Erlöschen der Verträge keine Nachteile entstehen.

Hausbesuche machen wir bei Patienten, die das Bett oder ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Sie erfolgen nach Absprache. Unsere Ärztinnen besuchen Sie zu Hause oder im Pflegeheim.

Bekannt sind diese Medikamente unter der Bezeichnung „Magenschutz“, in Krankenhäusern werden sie auf breiter Basis eingesetzt. Sie sollen die Produktion von Magensäure reduzieren. Oft werden die Tabletten nicht mehr abgesetzt, sondern auf Dauer eingenommen. Dies ist jedoch nur bei bestimmten Krankheitsbildern – beispielsweise bei Magengeschwüren oder einer Speiseröhrenentzündung – sinnvoll. Zwar helfen Magenschutztabletten auch bei Sodbrennen, eine Dauereinnahme sollte dabei jedoch nicht erfolgen. Die Kosten dafür werden im Übrigen auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem beeinflusst der Magenschutz die Aufnahme anderer Medikamente. Studien weisen darauf hin, dass trotz der insgesamt guten Verträglichkeit bei einer Langzeiteinnahme ein erhöhtes Osteoporose-Risiko besteht.

Patienteninformationen zu den Magensäureblockern liefert dieser Link: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/Patientenhinweise/KVB-PH-180219-WIS-Saeureblocker.pdf

Manche Arzneimittel können nicht auf Kassenrezept verordnet werden – Patienten müssen diese Präparate selbst bezahlen.

Unter diese Regelung fallen beispielsweise:

  • Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige, jedoch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dabei handelt es sich um sogenannte OTC-Produkte (OTC – over the counter), die frei verkäuflich sind. Ausnahmen bestehen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sowie Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie von Entwicklungsstörungen betroffen sind
  • Verschreibungspflichtige Medikamente bei geringfügigen Gesundheitsstörungen. Unter die „Bagatell-Arzneimittel“ fallen neben Lifestyle-Arzneien zum Beispiel auch Mittel gegen Fußpilz

Die entsprechenden Regelungen werden durch die Arzneimittelrichtlinie vorgegeben: https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php

Rettungsdienst und Feuerwehr – Telefonnummer 112 – bei Notfällen oder lebensbedrohlichen Zuständen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl) – in sprechstundenfreien Zeiten, wenn es nicht um Notfälle oder einen bedrohlichen Zustand geht: https://www.116117.de/de/index.php

Apotheken-Notdienst – ebenfalls über 116117 sowie in der Tagespresse und im Internet.

Termine mit unseren Ärztinnen vereinbaren Sie bei Bedarf telefonisch direkt in unserer Praxis.

Außerdem bietet die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns innerhalb des gesamten Freistaats einen Terminvereinbarungsservice für Ärzte und Psychotherapeuten an. Das Angebot wendet sich an gesetzlich krankenversicherte Patienten.

Patienteninformationen für die Vermittlung von Arztterminen in ganz Bayern finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Patienten/KVB-Patienteninfoblatt-Terminsservicestellen.pdf

Patienteninformationen für die Vermittlung von Terminen bei von der KVB zugelassenen Psychotherapeuten sowie für zeitnah erforderliche sogenannte probatorische Sitzungen listet diese Seite auf:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Patienten/KVB-Patienteninfoblatt-Terminsservicestellen-Psychotherapie.pdf

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